Die Besitzerin eines Frauen-Fitnessstudios hat einen Mann, der sich als Frau fühlt, die Mitgliedschaft verwehrt. Der abgewiesene Mann schaltet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein. Deren Leiterin Frau Ataman, schlägt der Besitzerin des Fitnessstudios die Zahlung von 1000 Euro Entschädigung, für die erlittene Persönlichkeitsverletzung vor. Der familienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion imd Deutschen Bundestag, Martin Reichardt, kommentiert dies wie folgt:
„Noch bevor das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft tritt, gibt es den ersten Fall, in dem sogenannte ,Transrechte‘ über den Schutz von Frauen und deren Rechte gestellt wird. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat vor solchen Zuständen immer gewarnt. Bundesfamilienministerin Paus hat es als nicht existente Verschwörungstheorie abgetan und jeden, der auf diese Gefahr hingewiesen hat als ,Transphob‘ und ,Menschenfeindlich‘ diffamiert. Am Selbstbestimmungsgesetz zeigt sich schonungslos der ganze Irrsinn des Gender und Queer-Wahns. Und damit der Politik der Familienministerin.
Außerdem sollte überprüft werden, ob Frau Ataman, mit ihrem, an die Besitzerin des Fitnessstudios gerichteten Vorschlag, ihre Kompetenzen überschritten hat. Auch das liegt in der Verantwortung von Frau Paus. Eine Familienministerin, die die Rechte einer kleinen Minderheit über die Rechte und den Schutz von Frauen und Mädchen stellt, gehört nicht in dieses Amt. Für die Rechte und den Schutz von Frauen steht nur noch die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag!“