Am 2. Mai 2024 will die Staatsregierung aus CDU, SPD und Grünen ihr Integrationsgesetz (Drs. 7/15050) durch den Sächsischen Landtag bringen.
Wie in der Expertenanhörung zum Gesetz bereits erörtert, könnte dieses Regierungsvorhaben verfassungswidrig sein, weil es eine versteckte Migrantenquote für sächsische Behörden vorsieht.
Dazu erklärt die migrationspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Martina Jost:
„Das Grundgesetz schreibt vor, dass Eignung, Befähigung und die fachliche Leistung die einzigen Kriterien für die Besetzung öffentlicher Ämter sein dürfen (Art. 33 Abs. 2 GG).
Wenn nun die Regierung Kretschmer in ihr Integrationsgesetz (§ 8) hineinschreibt, ‚den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund erhöhen‘ zu wollen und Migranten zu besonders erwünschten Mitarbeitern der Verwaltung erklärt, so ist das verfassungswidrig. Durch eine solche Migrantenquote hebelt das Leistungsprinzip aus.
Ebenso problematisch ist die Formulierung, dass ‚bei der Personalentwicklung die migrationsgesellschaftliche Kompetenz‘ gefördert werden müsse (§ 7). Vermutlich sollen mit solchen Gummiparagraphen die Behörden dazu erzogen werden, einwanderungskritische Bewerber von Vornherein auszusortieren, selbst wenn sie fachlich am besten geeignet sind.
Es versteht sich von selbst, dass wir dieses Gesetz ablehnen. Sollte es dennoch beschlossen werden, ist zu hoffen, dass der Sächsische Verfassungsgerichtshof diesen unsäglichen Verstoß gegen das Grundgesetz stoppt.“