Plattling wird künftig Standort eines Verwaltungsgerichtes. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen der CSU und Freien Wähler verständigt. Sie übernehmen damit eine Forderung, die die AfD-Fraktion wiederholt vorgetragen hat: Zunächst hatte ihr Abgeordneter Rene Dierkes am 13. März im Anschluss an den Antrag der Grünen „Verlässlichkeit für Freyung: Verwaltungsgericht oder Kompensation“ Plattling wegen seiner günstigen Verkehrsanbindung ins Gespräch gebracht. Sodann legte die AfD am 20. März ihren Antrag zur „Schaffung eines Bayerischen Verwaltungsgerichtes für den Bezirk Niederbayern in Plattling“ vor (Drs. 19/795).
Die Deggendorfer Abgeordnete und Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, kommentiert das wie folgt:
„Niederbayern ist bislang der einzige Bezirk im Freistaat, der über kein eigenes Verwaltungsgericht verfügt. Für die Bürger bedeutet dies Unannehmlichkeiten und Mehrkosten, da sie weite Wege in andere Bezirke auf sich nehmen müssen, um verwaltungsrechtliche Prozesse zu führen.
Aber auch die dortigen Gerichte werden durch den erhöhten Aufwand belastet. Insofern freuen wir uns, dass unsere Forderung nach einem Verwaltungsgericht in Plattling von der Staatsregierung übernommen wird. Zwar wäre es ehrlicher gewesen, unsere Urheberschaft zu benennen, aber das wäre wohl zu viel verlangt von CSU und Freien Wählern. Uns als AfD geht es allein um die Sache. Daher begrüßen wir diese Entscheidung und stellen fest: AfD wirkt.“
Rene Dierkes fügt als rechtspolitischer Sprecher hinzu:
„Wieder einmal wurde ein Antrag der AfD erst zurückgewiesen, dann aber abgekupfert. Effektiver Rechtsschutz, wie er laut unserem Grundgesetz gewährleistet werden muss, ist nur möglich, wenn es in jedem Bezirk mindestens ein Verwaltungsgericht gibt. Daher ist diese Entscheidung zu begrüßen, wenngleich sie viel zu spät kommt. Die AfD hat mit ihrem Antrag gerne dazu beigetragen, die Regierungsfraktionen zum Handeln anzuspornen.“