Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat heute das gegen unbekannte Täter geführte Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zulasten des Bundessprechers Tino Chrupalla eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO). In der behördlichen Mitteilung wird ein ca. 5 mm tiefer Nadelstich im rechten Oberarm bestätigt. Auf Basis der derzeit bekannten Beweismittel könne aber kein konkreter Täter ermittelt werden.
Bundessprecher Tino Chrupalla stellt in diesem Zusammenhang fest:
„Es ist einerseits positiv, das im Rahmen der Ermittlungen nunmehr die Stichverletzung durch eine Nadel oder einen ähnlichen Gegenstand als gesichert gilt. Auch wird nun ein Insektenstich seitens der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen. Andererseits ist mir die Einstellung des Ermittlungsverfahrens unerklärlich, da bis zum heutigen Tag noch angeforderte Informationen weiterer Behörden ausstehen – worauf die Staatsanwaltschaft in ihrem Schreiben selbst hinweist. Auch einige tatsächliche Darstellungen in dem Schreiben vom heutigen Tag sind faktisch nicht korrekt. Mit anwaltlicher Hilfe warten wir nun die angekündigte Gewährung der Akteneinsicht ab, um alle Möglichkeiten der Aufklärung ausz