Die Fälle von sogenanntem „Kirchenasyl“ in Deutschland sind in den letzten Jahren sichtlich angestiegen: von 1231 im Jahr 2021 über 1763 im Jahr 2022 auf 1989 im laufenden Jahr (bis 30. September). Dies erfuhr die AfD-Fraktion im Bundestag auf Anfrage von der Bundesregierung.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, erklärt dazu:
„Knapp 2000 Fälle mögen angesichts der massenhaften Flutung unseres Landes als überschaubare Zahl erscheinen. Doch hinter dieser Zahl steht ein handfester, nicht enden wollender Skandal. Die Amtskirchen maßen sich an, über dem Recht zu stehen. Mit ihrem systematischen Rechtsbruch, den sie mit dem Begriff ‚Kirchenasyl‘ beschönigen, sabotieren sie das reguläre Asylverfahren. Bayern nimmt aktuell dabei mit 313 Fällen nach Nordrhein-Westfalen (558) einen traurigen zweiten Platz in Deutschland ein. Die Ausländer im Kirchenasyl sind überwiegend ‚Dublin-Fälle‘, für deren Verfahren ein anderes EU-Land zuständig ist. Zweck des Kirchenasyls ist es insbesondere, die Überstellungsfrist zu überschreiten, so dass die Zuständigkeit automatisch an Deutschland übergeht. Das ist 2023 in 1676 Fällen leider gelungen.
Fast noch ein größerer Skandal ist die Untätigkeit der Behörden. Ich fordere Innenminister Herrmann auf, in Bayern alle illegalen Migranten aus den Kirchen zu holen und an den für sie zuständigen Staat zu überstellen. Die Verantwortlichen in den jeweiligen Kirchengemeinden müssen wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt angezeigt werden. Ich fordere überdies die Staatsregierung auf, sich bei der Innenministerkonferenz für bundeseinheitliche Regeln einzusetzen, mit denen dem systematischen Rechtsbruch durch zahlreiche Kirchengemeinden endlich wirksam ein Ende bereitet wird.“