AfD Sozialpolitiker beschließen Resolutionen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Berlin, 5. Dezember 2022. Der Arbeitskreis Arbeit und Soziales der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat die AfD-Sozialpolitiker sämtlicher Landtagsfraktionen zu einem Fachgespräch eingeladen. Die Fachpolitiker für Arbeit und Soziales verständigten sich auf der interfraktionellen Tagung auf Resolutionen zu den Themen „Zukunftsfähiger Arbeitsmarkt und Sozialstaat“, „Aktivierende Grundsicherung“ und „Pflegenotstand“. Zu den Resolutionen äußert sich der arbeits- und sozialpolitische Sprecher AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, wie folgt:

Resolution „Zukunftsfähiger Arbeitsmarkt und Sozialstaat“

„Die Resolution fordert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Einwanderungs- und Arbeitsmarktpolitik. Die Massenmigration der letzten Jahrzehnte hat den Arbeitskräftemangel in Deutschland ganz offensichtlich nicht beseitigt, sondern stattdessen zahlreiche Probleme in den Bereichen Erziehung, Bildung, Gesundheit, Wohnen, Soziales und Sicherheit geschaffen. Hier ist ein komplettes Umdenken dringend geboten, das mit dem Schlagwort ‚Maschinen statt Migration‘ zusammengefasst werden kann. Nach japanischem Vorbild soll die Arbeitskräftelücke durch Automatisierung beziehungsweise Substitution von Arbeitskräften durch Roboter geschlossen werden. Die sozialpolitischen Sprecher der AfD-Fraktionen fordern deshalb die verstärkte Technisierung von Dienstleistungen, Handwerk und Industrie statt weiterer Zuwanderung. Die Technisierung kann und soll auch dazu dienen, die aufgrund der desaströsen Familienpolitik vergangener Jahrzehnte entstandene demografische Lücke auszugleichen. Programme zur Verhinderung der Auswanderung Gutqualifizierter sowie eine Rückholinitiative qualifizierter Auswanderer runden die Strategie ab.“

Resolution „Aktivierende Grundsicherung“

„Die ‚Aktivierende Grundsicherung‘ versteht sich als Gegenentwurf zum Bürgergeld der Ampel-Regierung. Dem Nachranggrundsatz entsprechend, muss der Bezug von Sozialleistungen die Ausnahme bleiben und darf nicht zur Regel werden. Geholfen wird Menschen in Not und nicht vermögenden Haushalten, wie dies teilweise im sogenannten Bürgergeld möglich ist und vom Bundesrechnungshof vehement kritisiert wurde. Der Vermittlungsvorrang muss weiter bestehen bleiben, sodass in erster Linie ein angebotener Job anzunehmen ist und eine Flucht in oft sinnlose Pseudo-Qualifizierungskurse verhindert wird. Nach sechsmonatigem Grundsicherungsbezug besteht die Verpflichtung zu ‚Bürgerarbeit‘ im gemeinnützigen Bereich auf kommunaler Ebene im Umfang von 15 Wochenstunden. Arbeitslose werden dadurch einer regelmäßigen Tätigkeit nicht komplett entwöhnt und leisten ihren Beitrag für die Gemeinschaft, die die Grundsicherungsleistungen schließlich erwirtschaftet. Nur im Ausnahmefall soll die ‚Aktivierende Grundsicherung‘ an Ausländer gezahlt werden. Diese können ihre Bedürftigkeit durch Rückkehr in ihr Heimatland beheben, denn Freizügigkeit ist keine Einbahnstraße. Für EU-Ausländer gelten hier eine Mindesterwerbsdauer von einem Jahr sowie Mindestsprachkenntnisse als Voraussetzung für den Leistungsbezug; für Nicht-EU-Ausländer zudem das Erfordernis einer Niederlassungserlaubnis. Die Leistungsgewährung ist auf 12 Monate am Stück und 5 Jahre im gesamten Berufsleben begrenzt.“

Resolution „Pflegenotstand“

„Während sich die Bundesregierung um die Menschenrechte in der ganzen Welt sorgt, kümmert sich die AfD-Fraktion um die realen Probleme der Menschen in Deutschland. Der Pflegenotstand in unserem Land ist dramatisch. Pflegekräfte werfen nach durchschnittlich 8 bis 13 Jahren das Handtuch. Neben verbesserten Arbeitsbedingungen ist vor allem auch eine bessere Bezahlung ein wichtiger Schlüssel, Pflegekräfte im Beruf zu halten und neue Pflegekräfte zu gewinnen. Die sozialpolitischen Sprecher der AfD-Fraktionen fordern daher einen dauerhaften Pflegebonus von 300 Euro pro Monat, der aus Steuermitteln finanziert wird.“

Die vollständigen Resolutionstexte können hier abgerufen werden: https://bit.ly/3Fr2sdG