Landesregierung sollte Verfassungsschutzbeobachtung der „Klimaaktivisten“ in Erwägung ziehen!

Dirk Gaw MdL, AfD-Landtagsfraktion Hessen, Foto AfD Hessen

Nach dem traurigen Tod einer Radfahrerin in Berlin, deren Rettung durch Straßenblockaden selbsternannter „Klimaaktivisten“ behindert wurde, sowie den Attacken auf weltbekannte Kunstwerke fordert die hessische Landesregierung härtere Strafen für die „Letzte Generation“. Damit greift sie die Forderungen der AfD auf, die bereits mit dem Aufflammen des Phänomens vor dem Radikalisierungspotential der „Last Generation“- und „Extinction Rebellion“-Hardliner gewarnt und zumindest eine konsequente Durchsetzung geltenden Rechts gefordert hat.

Hierzu erklärt Dirk Gaw, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:

„Bei zahlreichen Aktionen der ‚Letzten Generation‘ handelt es sich um schwere Straftaten aus dem Phänomenbereich ‚Politisch motivierte Kriminalität – links‘, die durch die Unterwanderung durch linksextremistische, vom Verfassungsschutz als ‚Vorfeldorganisationen des Terrorismus‘ beobachtete Gruppierungen wie der ‚Interventionistischen Linken‘ oder der ‚Roten Hilfe‘ noch zunehmend an gesellschaftlicher Relevanz gewinnen. Die Aktionen haben mit vermeintlichem zivilen Ungehorsam nichts mehr gemein.

Die Forderung nach härteren Strafen für die rücksichtslosen Öko-Terroristen hätte viel früher und nicht erst jetzt nach dem tödlichen Ereignis in Berlin erhoben werden müssen. Auch hier in Hessen wurde bereits die körperliche Unversehrtheit unbeteiligter Dritter gefährdet, unter anderem im April dieses Jahres, als eine Radfahrerin in Frankfurt auf spiegelglatter Fahrbahn verunglückte, nachdem Öko-Terroristen eine schmierige Flüssigkeit verteilt hatten. Angesichts der zunehmenden Radikalisierung der ‚Letzten Generation‘ und wegen des nicht zu leugnenden Schulterschlusses zu linksextremistischen Verfassungsfeinden wäre die hessische Landesregierung gut beraten, die Beobachtung der ‚Klimarebellen‘ als mögliche terroristische Vereinigung durch den Verfassungsschutz in Erwägung zu ziehen.“