Berichten zufolge soll der Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes künftig ein sogenannter politischer Beamter sein. Dieses Vorhaben hält die Hessische AfD-Fraktion für verfassungswidrig und kündigt an, vor dem hessischen Staatsgerichtshof dagegen zu klagen. Dazu Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Behördenleiter sind Recht und Gesetz verpflichtet, darum dürfen der Präsident des Landeskriminalamtes und die der Polizeipräsidien keine politischen Beamten sein. Die Möglichkeit parteipolitischer Einflussnahme über einen politischen Beamten stellt eine Gefahr für die Objektivität und Neutralität des Verwaltungshandelns dar. Politische Beamte können jederzeit durch den Dienstherrn in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden und sind daher besonders abhängig von der politischen Führung.
Wir halten den Einsatz von politischen Beamten an diesen kritischen Stellen für verfassungswidrig und werden Klage einreichen.“