„Das Regieren mit Notverordnungen ist einer Demokratie unwürdig“, so die Aussage von Anton Baron MdL auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg zu den Zwangsmaßnahmen des ersten Lockdowns im Frühling 2020.
Laut aktueller Entscheidung der Mannheimer Richter habe die Notverkündung per Internet nicht den Anforderungen an eine wirksame Ausfertigung genügt. Das nimmt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion mit Genugtuung zur Kenntnis.
„Extreme Maßnahmen wie Schulschließungen oder Zugangsverbote für Gastronomie und Handel müssen immer dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben und dürfen nicht per Verordnung durchgedrückt werden, in diesem Fall auch noch unter willkürlicher Missachtung grundlegender Formalien“, betont Baron. Eine ausgefertigte Originalurkunde mit Unterschrift unter anderem des Ministerpräsidenten hatte sowohl für die Corona-Verordnung vom 17. März 2020 als auch für die nachfolgenden Änderungsverordnungen jeweils erst Tage nach der „Online-Verkündung“ vorgelegen.
„Erneute Schulschließungen im Herbst lehnen wir grundsätzlich ab. Die Länder dürfen in diesem Bereich weder eine Gesetzgebungs- noch eine Verordnungskompetenz bekommen. Das Thema muss allein dem deutschen Bundestag und einer aktuell völlig hypothetischen epidemischen Notlage vorbehalten sein. Die derzeitigen Diskussionen in Politik und Medien sind daher völlig daneben“, sagt Anton Baron unterdessen zur laufenden Debatte mit Gesundheitsminister Lauterbach