Das Verwaltungsgericht Hamburg hat festgestellt, dass die bestehenden Regeln zum Genesenenstatus verfassungswidrig sind. Konkret kritisierte das Gericht, dass die Regelungen zum Genesenenstatus nicht in Rechtsverordnungen festgeschrieben sind, sondern lediglich mit einer so genannten dynamischen Verweisung auf die Webseite des RKI hingewiesen wird.
Dazu der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in Hamburg, Krzysztof Walczak:
„Unabhängig von unserer Haltung zur Corona-Politik kann man die Wichtigkeit dieser Gerichtsentscheidung gar nicht genug betonen. Gesetze und Rechtsverordnungen müssen einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und demokratisch beschlossen werden. Internetlinks in Rechtsverordnungen entsprechen diesen Standards nicht. Denn der Webmaster des RKI ist nicht demokratisch legitimiert und darf keine politische Macht über Millionen von Menschen erhalten.
In Hamburg hat die Bürgerschaft erst jüngst auf Antrag des Senates einer Änderung des Verordnungsverkündungsgesetzes zugestimmt. In diesem Gesetz aus den 50er Jahren hatte Hamburg bundesweit als einziges Bundesland sehr sinnvolle Regelungen gegen den Gebrauch dynamischer Verweisungen in Rechtsverordnungen vorgesehen. Diese Regelungen sind aber trotz unserer Warnungen von den anderen Fraktionen abgeschafft worden. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist deshalb auch für die Bürgerschaft eine verdiente Ohrfeige, die ihrer Rolle als Verteidigerin der Verfassung nicht hinreichend nachkommt.“