Datenschutz ist ein Grundrecht: Luca-App-Daten wurden für Polizei-Ermittlungen genutzt 

Andreas Lichert MdL, Sprecher für Energiepolitik, Digitalpolitik, Mittelstandspolitik und Wirtschaftspolitik im hessischen Landtag

Staatsanwaltschaft und Polizei haben laut Medienberichten in mehr als 100 Fällen auf persönliche Luca-App-Daten zugegriffen. In einem Fall ist ein Mann nach einem Kneipenbesuch verstorben und die Polizei hat über die Luca-App Besucher der Gaststätte als Zeugen ausfindig gemacht.

Dazu der Sprecher für Energiepolitik, Digitalpolitik, Mittelstandspolitik und Wirtschaftspolitik im hessischen Landtag, Andreas Lichert:

„Kritik von Experten an Architektur und Umsetzung der Luca-App ist nicht neu. Neu ist jedoch, wie ungeniert Polizei und Behörden die Daten der App zweckentfremden. Wer weiß, ob nicht bald die Finanzbehörden auf die Idee kommen, die Steuererklärungen von Gaststättenbetreibern anhand von Luca-Daten zu ‚plausibilisieren‘?

Das erinnert uns alle an den Ursprung des Datenschutzes: Er wurde als Abwehrrecht gegen übergriffige staatliche Datensammelwut geschaffen und das ist er bis heute. Auch privates Datensammeln kann von Behörden missbraucht werden, wie die vorliegenden Beispiele zeigen.

Diesen neuen technischen Möglichkeiten und Risiken stehen theoretisch auch Nutzenpotenziale gegenüber. Wie die Umfragen bei Gesundheitsämtern zeigen, hat nicht erst die Omikron-Welle dazu geführt, dass die ursprüngliche Funktion der App, Kontakte nachzuverfolgen, wenn sich jemand mit Corona infiziert hat, längst in den Hintergrund getreten ist.

Wofür sie offenbar genutzt wird, ist, die persönlichen Daten von Bürgern ohne ihr Einverständnis an Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Hier wurde der Bürger getäuscht und das ist ein Skandal. Es ist nur folgerichtig, diese App zu löschen und den Vertrag nicht zu verlängern.

Die Landesregierung ist hier nicht nur in der Pflicht, den Vertrag nicht zu verlängern, sondern muss transparent machen, in wie vielen Fällen Ermittlungsbehörden über die Luca-App persönliche Daten bezogen hat, die nichts mit Corona-Nachverfolgungen zu tun haben. Datenschutz ist ein Grundrecht und wenn es verletzt wird, muss der Staat mit aller Konsequenz Aufklärung betreiben und den angerichteten Schaden heilen.“