Kreis- und Landeswahlleitung verweigern erneutes Nachzählen: AfD-Bundestagskandidat legt Wahlbeschwerde ein!

Der Bundestagskandidat für den Wahlkreis 160, Dresden 2 Bautzen 2, Andreas Harlaß, unterlag im Direktwahlkreis bei den Erststimmen mit lediglich 39 Stimmen dem Kandidaten der CDU. Beide Kandidaten lagen mit 18,6 Prozent der Stimmen gleichauf. Bei den Zweitstimmen siegte mit 19,2 zu 13,8 Prozent klar die AfD. Nach Stichproben durch den Kreiswahlleiter verschob sich der Erstimmenanteil um weitere Stimmen zugunsten des AfD-Kandidaten. Nunmehr beträgt der Abstand lediglich noch 35 Stimmen. Dennoch verweigerten sowohl Kreis- als auch Landeswahlleitung ein erneutes Nachzählen der abgegebenen Stimmen.

Dazu erklärt der stellvertretende sächsische AfD-Landesvorsitzende und Rechtsanwalt Dr. Joachim Keiler:

„Ich habe deshalb im Namen meines Mandanten Harlaß Wahleinspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages und Remonstration beim Bundeswahlleiter eingelegt. Nachdem die unseres Erachtens erforderliche Nachzählung verweigert wurde, sieht auch die sächsische AfD die Wahlbeschwerde von Herrn Harlaß als gerechtfertigt an.

Falls der Bundeswahlausschuss nunmehr die Neuwahl in Berlin anordnet, verschiebt sich die Feststellung des amtlichen Ergebnisses der Bundestagswahl ohnehin. Das ergäbe zusätzlichen Spielraum, auch im Wahlkreis 160 eine Nachzählung anzuordnen.

In der Presse war zudem zu lesen, dass in Berlin wegen eines knappen Ergebnisses eine Nachzählung stattfindet. Dabei ging es um 70 Stimmen Differenz, mit denen der Kandidat der AfD vor dem der SPD lag. Es ist rechtlich heikel, wenn in Sachsen verweigert wird, was in Berlin durchgeführt wird. Die Homogenität des Wahlrechts erfordert eine einheitliche Behandlung.“