Im Zuge seiner Dienstaufsicht hat das bayerische Justizministerium den Staatsanwaltschaften grundsätzlich empfohlen, Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Maßnahmen vorrangig gegenüber anderen Straftaten zu behandeln. Dies räumte die Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner und Christoph Maier zur Wahrnehmung des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber den bayerischen Staatsanwaltschaften ein.
Hierzu äußert die heimatpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner:
„Während der Corona-Pandemie hat die Staatsregierung nunmehr sämtliches Gespür für Verhältnismäßigkeit verloren. Es ist schon schikanös genug, dass bayerische Bürger aufgrund der Corona-Maßnahmen kriminalisiert werden. Dass nach dem Willen der Staatsregierung aber die Verfolgung von kleinsten Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmen Vorrang vor der Ahndung schwerer Kriminalität haben soll, ist jedoch geradezu wahnhaft. Es zeigt die moralische Schieflage, in die sich die Söder-Administration manövriert hat. Aus unserer Sicht muss dagegen der Schutz der Bürger vor echten Straftaten und der Schutz unserer Heimat vor illegaler Migration im Freistaat wieder sicherheitspolitische Priorität bekommen!“
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kritisiert:
„Die Verfolgung von Verstößen aufgrund des Infektionsschutzes, darunter auch Ordnungswidrigkeiten, darf bei den Staatsanwaltschaften niemals Vorrang gegenüber echten und erst recht nicht gegenüber schweren Straftaten bekommen. Die Prioritätensetzung muss zwingend der gesetzlichen Bemessung des Strafrahmens folgen; anderenfalls droht das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger und ihr Vertrauen in den Rechtsstaat schweren Schaden zu nehmen.
Da außerdem noch nicht einmal feststeht, welche der Maßnahmen überhaupt rechtmäßig sind, weil viele in diversen Hauptsacheverfahren gerichtlich noch geprüft werden, ist diese Priorisierung auch sachlich vollkommen unangemessen. Ich fordere die Staatsregierung daher auf, diese missbräuchliche Einmischung in die staatsanwaltschaftliche Praxis umgehend zu beenden.“