Paukenschlag in Berlin: Die dortige Landeswahlleiterin hat angekündigt, beim Berliner Verfassungsgericht Einspruch gegen Ergebnisse der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus einzulegen. In 207 von 2.257 Berliner Wahllokalen kam es zu Unregelmäßigkeiten. In einzelnen Wahlbezirken lag die Wahlbeteiligung bei vermeintlich bis zu 150 Prozent.
Sogar Minderjährige und EU-Ausländer konnten wählen, während Wahlberechtigte aufgrund von organisatorischem Chaos am Wahllokal nach Hause geschickt wurden. Der Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz bezeichnet die Vorgänge im Interview mit „Tichys Ausblick“ als „beispiellos“ in der Geschichte der Bundesrepublik. Umso dringender ist es: Die Vorgänge müssen rückhaltlos aufgeklärt werden. Nötigenfalls muss es zu einer Neuwahl kommen!
RBB24.de: „Landeswahlleitung will Einspruch gegen Berlin-Wahl einlegen.“