Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von der bayerischen Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder im Frühjahr 2020 verhängten Ausgangssperren für rechtswidrig und unwirksam befunden.
Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel:
„Das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein wichtiger Meilenstein in der rechtsstaatlichen Auseinandersetzung mit der Corona-Maßnahmenpolitik der letzten anderthalb Jahre. Die juristische Ohrfeige für Markus Söder war überfällig. Der bayerische Ministerpräsident hat die ihm vom Souverän auf Zeit übertragene Macht missbraucht, um selbstherrlich und unter Missachtung des Übermaßverbots die Grundrechte der Bürger willkürlich zu beschneiden. Sein nunmehr auch höchstrichterlich bestätigtes ‚fragwürdiges Menschenbild‘, das statt eigenverantwortlicher Bürger nur unmündige Untertanen und potenzielle Rechtsbrecher wahrnimmt, disqualifiziert ihn für jede politische Führungsaufgabe in einem demokratischen Gemeinwesen. Markus Söder ist nach diesem Urteil endgültig reif für den Rücktritt.“
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla greift die Forderung des Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier nach rechtsstaatlicher Aufarbeitung der Corona-Politik auf:
„Die Forderung des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier nach einer rechtsstaatlichen Aufarbeitung des Corona-Maßnahmenregimes bestätigt die Linie, welche die AfD-Fraktion als kritische Opposition zu dieser Politik des unerklärten und von der Verfassung nicht gedeckten Ausnahmezustands verfolgt hat. Die juristische und parlamentarische Auseinandersetzung mit Corona-Politik und Impfkampagne muss sowohl in den Ländern als auch auf Bundesebene geführt werden, um in künftigen Krisensituationen unverhältnismäßige Eingriffe in Freiheitsrechte zu vermeiden. Der neugewählte Deutsche Bundestag muss sich damit vordringlich befassen. Die nächste Bundesregierung steht in der Pflicht, noch vorhandene Grundrechtseinschränkungen unverzüglich und vollständig wieder aufzuheben.“