Zur Bundestagswahl wurden in Uetersen vor Wahllokalen Parolen gesprüht, die zur Wahl der Grünen aufforderten. Der Staatsschutz ermittelt. Kritik kommt von allen Parteien. Einzig die Grünen selbst sehen darin kein Problem. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, erklärt dazu:
„Wahlwerbung am Tag der Wahl vor den Wahllokalen ist nicht zulässig. Diese Regelung ist allen Parteien bekannt, und sie wurde stets berücksichtigt. Dass nun in grüner Sprühfarbe Wahlpropaganda der Grünen direkt auf den Wegen vor den Wahllokalen in Uetersen zu finden war, ist mehr als nur eine Bagatelle. Diese Form der Wählerbeeinflussung steht der demokratischen Fairness entgegen, die man in einer Bundestagswahl von allen Parteien erwarten muss.
Bezeichnend ist dabei, dass der Vorgang in der Berichterstattung durch eine Vertreterin der Grünen einerseits durch die Kunstfreiheit als legitimiert betrachtet wurde und andererseits die beliebte grüne Klima-Ideologie als rechtfertigender Notstand herangezogen wird. Immerhin habe das Bundesverfassungsgericht dem ‚Klima‘ quasi Verfassungsrang zugeschrieben, und da die Grünen nach eigenem Verständnis sich als einzig legitimen Vertreter dieses verfassungsmäßigen Schutzgutes betrachten, muss man es mit demokratischen Spielregeln wohl nicht so genau nehmen.
Anzeichen für ein angespanntes Verhältnis der Grünen zu unserer demokratischen Ordnung sind auch an anderen Stellen zu finden. Seien es die immer wieder dokumentierte Nähe etwa der Jugendorganisation der Grünen zu den Linksextremisten der Antifa oder die offene Kooperation teils militanter Klimaschutzgruppen mit der von den Grünen hofierten FFF-Bewegung, die auch dem Verfassungsschutz nicht entgangen ist. Prominentes Beispiel ist der grüne Umweltminister Albrecht, der schon 2014 im EU-Parlament mit einer Antifa-Fahne posierte und so seine Nähe zum Linksextremismus offenbarte.
Ob in Uetersen, in Schleswig-Holstein oder im ganzen Land, die Grünen stehen für ein zutiefst fragwürdiges Demokratieverständnis.“