Laut neuem BKA-Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte ist die Anzahl der Polizisten, die 2020 Opfer von Gewalttaten wurden, um 5,9 Prozent auf 84.831 angestiegen. 58,3 Prozent mehr Polizeibeamte sind Opfer von Mord und Totschlag geworden. Die Anzahl der Fälle von öffentlicher Aufforderung zu Straftaten ist um 55,5 Prozent gestiegen. Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess, Innenpolitiker und ehem. Polizeihauptkommissar mit 27 Jahren Diensterfahrung:
„Sowohl die scheidende Bundesregierung als auch die linken Oppositionsparteien tragen Verantwortung dafür, dass immer mehr Polizeibeamte Opfer massiver Gewalt werden. Grüne, SPD und Linke setzen die Polizei einem pauschalen Rechtsextremismus- und Rassismus-Verdacht aus. Der Bundesinnenminister hat die Polizei nicht davor in Schutz genommen. Der traurige Höhepunkt dieses Schulterschlusses von Politik und Linksextremisten: In Leipzig durften Terrorsympathisanten dem Leiter des ‚Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums‘ mit einem Terrorattentat drohen, ohne dass ihre Personalien aufgenommen wurden. Diese Atmosphäre der Polizeifeindlichkeit muss beendet werden. Der Rechtsstaat muss unsere Polizei mit einer Nulltoleranzstrategie schützen und verhindern, dass linksextremistische Gewalt zu Terror ausartet!“
Das Bundeslagebild 2020 umfasst 60 Seiten und damit 31 Seiten weniger als im Vorjahr. Die Tabellen zu Nichtdeutschen Tatverdächtigen nach Anlass des Aufenthalts und zu Nichtdeutschen Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit sind diesmal nicht enthalten. Dazu Hess weiter:
„Das Bundeskriminalamt folgt mit seinem neuesten Bundeslagebild dem Trend zur Verkürzung und Kuratierung kriminalstatistischer Daten. Statt detaillierter Aufschlüsselungen bekommen wir zu Beginn des Lagebilds den politisch vermeintlich korrekten und nichtssagenden Hinweis, die meisten Tatverdächtigen seien männlich, deutsch und jung. Diese Steuerung der Rezeption ist inakzeptabel. Angesichts der erhöhten Kriminalitätsbelastung von Asylzuwanderern im Hinblick auf Gewaltdelikte im Allgemeinen muss auch in diesem Bundeslagebild eine Aufschlüsselung der Tatverdächtigen nach Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit erfolgen!“