2-G-Regel: „Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Grundrecht“

Volker Richter MdL, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Hessen, FotoAfD/CC0-Pixabay-4994031 CC0-Pixabay

Seit dem 16. September 2021 ist in Hessen die sogenannte 2-G-Regel in Kraft getreten. Die Gastwirte und die Friseure werfen der Landesregierung vor, sie verlagere die Debatte um Impfquoten und Impfbereitschaft auf die Betriebe.

Dazu Volker Richter, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag: „Die Sorglosigkeit, mit der die Hessische Regierung vorgibt, genesene und geimpfte Menschen seien immun, hat nichts mit der Wirklichkeit zu tun.“ Richter weiter: „Geimpfte und Genesene können nach wie vor ansteckend sein – negativ Getestete ohne Krankheitssymptome jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.“ Das lasse sich nur noch als Schikane von Ungeimpften interpretieren.

„Die Landesregierung hat mit der 2-G-Regel die Grundlage geschaffen, gesunde Menschen vom öffentlichen Leben weitgehend auszuschließen und nebenbei einen indirekten Impfzwang einzuführen. Die Impfungen sehen wir als einen großen Feldversuch mit ungewissen Folgen an, da die die Nebenwirkungen und Langzeitfolgen kaum bekannt sind. Autoimmunerkrankungen, Verminderung der Immunkapazität, Beeinflussung des Krebswachstums und vielfache Gefäßschäden könnten die Folge sein. Dass darüber nicht aufgeklärt wird, trägt zu einer noch tieferen Spaltung der Gesellschaft durch die Landesregierung bei.“

Richter abschließend: „Gesellschaftliche Teilhabe ausschließlich für Geimpfte und Genesene birgt ein hohes Konfliktpotential. Bei weiteren Maßnahmen und steigenden Inzidenzen werden diese Spannungen sich entladen. Die Landesregierung weicht mit der 2-G-Regel den letzten Kitt auf, der unsere Gesellschaft zusammenhält.“