Im Auftrag der Europäischen Zentralbank haben sich mehrere Experten mit der Frage befasst, ob Coronaviren durch Bargeld übertragen werden können. Ihr Urteil ist eindeutig: Geldscheine und Münzen kommen als Überträger des Virus nicht in Frage. Die Viruslast sei zu gering, und das Virus könne auf der Oberfläche von Bargeld nicht lange überleben. Dennoch weist die EZB in ihren Pressemitteilungen nicht auf dieses Ergebnis hin, sondern verlinkt die Studie lediglich auf ihrer Webseite.
Der bundes- und europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, kommentiert dies wie folgt:
„Das Ergebnis der EZB-Studie, dass Coronaviren nicht durch Bargeld übertragen werden können, ist von großer Wichtigkeit. Schließlich entfällt damit der Grund, möglichst bargeldlos zu bezahlen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Gleichwohl wird dieses Ergebnis von der EZB wenig kommuniziert.
Der Grund dürfte darin liegen, dass die EU-Kommission eine Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro angekündigt hat. Für diesen neuerlichen Eingriff in die finanzielle Freiheit der Bürger bot die angebliche Ansteckungsgefahr durch Bargeld eine willkommene Rechtfertigung, die nun entfallen ist.
Viele Sparer sehen in Bargeld nämlich einen sicheren Hafen, um den immer weiter um sich greifenden Negativzinsen auf Sparguthaben zu entgehen. Durch eine Bargeld-Obergrenze soll den Bürgern auch diese Möglichkeit, ihr Geld einigermaßen wertbeständig aufzubewahren, genommen werden.
Ich fordere die Bayerische Staatsregierung auf, den Bürgern bezüglich einer Ansteckungsgefahr durch Bargeld Entwarnung zu geben. Eine Übertragung des Virus ist auf diese Weise nicht möglich.
Bargeld ist ein wesentliches Stück Bürgerfreiheit und muss, gerade in einer Zeit von Negativzinsen, erhalten bleiben.“