Facebook darf keine Konten sperren, solange es den Nutzer nicht vorher informiert und ihm Gelegenheit zur Rechtfertigung gibt. Werden Beiträge gelöscht, muss der Betroffene zumindest nachträglich über die Gründe in Kenntnis gesetzt werden. Dies stellten gestern die Richter des Bundesgerichtshofes in zwei Urteilen fest.
Dazu Joana Cotar, Mitglied im Bundesvorstand und digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bundestag:
„Ein guter Tag für die Meinungsfreiheit – auch wenn die Richter eigentlich selbstverständliches vom Social-Media-Riesen Facebook angemahnt haben. Er darf seinen 30 Millionen deutschen Nutzern nicht mehr ohne Weiteres und nach Gutdünken den Mund verbieten.
Natürlich ist es richtig auf Facebook strafbare Inhalte zu löschen und zu ahnden, aber Kritik an der Regierung, am links-grünen Zeitgeist, an den Corona-Maßnahmen oder der Einwanderungspolitik muss erlaubt sein.
Wer hier zensiert, bewegt sich ganz nah am Ungeist totalitärer Staatsformen. Die Meinungsfreiheit ist ein zentraler Grundpfeiler unserer Demokratie, und in Artikel 5 unseres Grundgesetzes unmissverständlich festgeschrieben.
Die Alternative für Deutschland steht wie keine andere Partei dafür ein.“