Der Landeswahlausschuss hat heute die Landesliste, mit der die Bremer AfD zur Bundestagswahl 2021 antreten wollte, aus formalen Gründen abgelehnt. Ursächlich hierfür soll eine fehlende eidesstaatliche Versicherung gewesen sein, mit der die Schriftführerin der Wahlversammlung der AfD die Einhaltung der Vorschriften zur Wahl der Landesliste hätte versichern müssen.
Carsten Hütter, Bundesschatzmeister, erklärt dazu:
„Bliebe es bei der Entscheidung des Landeswahlausschusses, dürfte die AfD in Bremen nicht zur Bundestagswahl antreten – das ist inakzeptabel. Der Bundesvorstand wird deshalb in Abstimmung mit dem Landesvorstand Bremen unverzüglich nach Erhalt aller dem Landeswahlausschuss vorliegenden Unterlagen über einen möglichen Widerspruch entscheiden. Dieser kann bis zum Ablauf des 2. August eingereicht werden.
Sollte der Bundeswahlausschuss einen etwaigen Widerspruch ablehnen, würde der Bundesvorstand sich vorbehalten, gegen diese Entscheidung ebenfalls rechtliche Schritte zu prüfen. Denn auch wenn es im Fall der Bremer Landesliste voraussichtlich nur um ein einzelnes Mandat geht, das der AfD im nächsten Bundestag verlorenzugehen droht: Am Ende kommt es auf jede Stimme an, wenn wir erneut die größte Oppositionspartei im Parlament werden wollen.“