Der Bundesgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung erstmals die Strafbarkeit von Cum-Ex Geschäften bestätigt, die einen milliardenschweren Steuerskandal in Deutschland ausgelöst haben. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH (AZ: 1 StR 519/20) eingezogen werden.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Finanzausschusses, Kay Gottschalk, teilt dazu mit:
„Ich begrüße das Urteil sehr und hätte es mir bereits deutlich früher gewünscht. Viel zu lange sind die Täter mit dem Ausnutzen von vermeintlichen ‚Steuerlücken‘ davon gekommen beziehungsweise haben von der schwierigen Nachverfolgbarkeit der Delikte und den überforderten Ermittlern profitiert.
Der BGH hat ein klares Zeichen gesetzt im Kampf gegen die Steuerhinterziehung. Die Probleme, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, bleiben jedoch weiterhin bestehen und es wird eine wichtige Aufgabe in der kommenden Legislaturperiode sein, die Lücken in den Gesetzen zu schließen und die Finanzaufsichtsbehörden beziehungsweise die Ermittlungsbehörden zu stärken. Bei der Stärkung der Befugnisse der BaFin sind wir hoffentlich nach Wirecard auf einem guten Weg.
Kanzlerkandidat Olaf Scholz, der in Sachen Cum-Ex ja in seiner Hamburger Heimat auch gewisse Referenzen aufzuweisen hat, sollte noch einmal in sich gehen, ob er wirklich der Richtige ist, dieses Land zu führen.“