AfD beantragte Rückhaltebecken bereits 2018!

Schon der erste Halbsatz der Überschrift zeigt, dass die AfD mit ihrem Antrag richtig lag: „Mehr adaptiven Bevölkerungsschutz statt Klimanationalismus.“ So lautet die Forderung im Antrag der AfD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2018, in welchem verbesserte Maßnahmen zum Schutz vor Niedrig- und Hochwasser gefordert werden (Drucksache 17/4295). Unter anderem wird die Landesregierung dazu aufgefordert, „für Hoch- und Niedrigwasser Rückhaltebecken an geeigneten Standorten zu bauen“. Finanzmittel für den sogenannten „Klimaschutz“ sollten außerdem in den Bevölkerungsschutz gesteckt werden. Ergebnis: Alle anderen Fraktionen im Landtag lehnten den Antrag an – die CDU, die SPD, die FDP und auch die Grünen. In der Plenardebatte bezeichnete die Grünen-Abgeordnete Wibke Brems den AfD-Antrag niveaulos als „Realsatire“ und als „Aluhut-Antrag der Rechtspopulisten und Klimawandelleugner.“

Auch in ihrem Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2019 hat die AfD-Landtagsfraktion das Thema sehr ernsthaft berücksichtigt. Darin findet sich die Forderung nach einer Erhöhung der Investitionen in den Hochwassersschutz sowie für Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz – um zusätzliche 20 Millionen Euro. Auch dieser Antrag wurde von den vier anderen Fraktionen abgelehnt. Dennoch bleibt die Alternative für Deutschland am Thema dran und leitet alle erdenklichen Maßnahmen für eine Aufklärung der Katastrophe ein. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert hierfür eine Sondersitzung des Bundestages. Außerdem plädiert die AfD-Landtagsfraktionen in Rheinland-Pfalz für einen Untersuchungsausschuss, um die Umstände der Flutkatastrophe aufzuklären.

Der Antrag der AfD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen am 20.11.2018.

Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2019 bezüglich Hochwasserschutz (S.24).