Gut so! EuGH ermöglicht Kopftuchverbot in Drogerie und Kita!

Mit seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) grundsätzlich ermöglicht, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Kopftuchverbot auferlegen können. Hintergrund sind zwei Fälle einer muslimischen Drogerie-Angestellten und einer ebenfalls muslimischen Mitarbeiterin in einer Kindertagestätte. Das Urteil ist ein richtiges Signal für unsere aufgeklärten Werte – denn auch die Religionsfreiheit ist aus guten Gründen nicht unbegrenzt!

Welt.de: „Kopftuchverbot in Kita und Drogerie kann rechtens sein.“