Mit seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) grundsätzlich ermöglicht, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Kopftuchverbot auferlegen können. Hintergrund sind zwei Fälle einer muslimischen Drogerie-Angestellten und einer ebenfalls muslimischen Mitarbeiterin in einer Kindertagestätte. Das Urteil ist ein richtiges Signal für unsere aufgeklärten Werte – denn auch die Religionsfreiheit ist aus guten Gründen nicht unbegrenzt!
Welt.de: „Kopftuchverbot in Kita und Drogerie kann rechtens sein.“