Ist das gerecht? Wohl keine „Härteleistungen“ für Würzburg-Opfer

Den Verlust eines nahen Verwandten durch eine barbarische Mordtat kann kein Geld dieser Welt wettmachen. Doch es fühlt sich an wie ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht der Angehörigen und der verletzten Opfer, wenn als Entschädigungszahlung noch nicht einmal die sogenannten „Härteleistungen“ übersandt werden. Genau danach sieht es aber im Fall des Würzburger Messerstechers aus. Weil die Ermittler trotz der Schilderungen über „Allahu-Akbar“-Rufe bislang kein zweifelsfreies islamistisches Hauptmotiv erkennen wollen, werden die Gelder wohl nicht ausgezahlt. Härteleistungen hingen von den weiteren Ermittlungen ab, lässt der Opferbeauftragte der Bundesregierung ausrichten.

Unterdessen hat sich Angela Merkel nach zehn Tagen immer noch nicht dazu herabgelassen, sich zu den furchtbaren Morden persönlich zu äußern. Die Kanzlerin bleibt damit ihrer beschämenden Linie treu: Schon nach dem islamistischen Terroranschlag am Breitscheidplatz beklagten Angehörige in einem offenen Brief, „dass Sie, Frau Bundeskanzlerin, uns auch fast ein Jahr nach dem Anschlag weder persönlich noch schriftlich kondoliert haben.“ Einen anderen, sehr zutreffenden Satz aus dem Schreiben kann man nach dem erneut würdelosen Umgang mit dem Würzburg-Attentat nur unterstreichen: „Wir sind der Auffassung, dass Sie damit Ihrem Amt nicht gerecht werden.“

Welt.de: „Kein islamistisches Motiv, keine Entschädigung – Opferbeauftragter dämpft Hoffnung.“

Spiegel.de, 1.12.2017: „Offener Brief: Eine Frage des Respekts.“

Spiegel online, 7.12.2017: „Terror und Mitgefühl – die vergessenen Toten.“