Die Einmischung Merkels in die Landespolitik Thüringens hat Konsequenzen: Sie wird zum Thema für das Verfassungsgericht. Auf Staatsbesuch in Afrika hatte Merkel die Wahl von FDP-Mann Kemmerich zum Ministerpräsidenten „unverzeihlich“ genannt und gefordert, das Ergebnis „rückgängig“ zu machen.
Einmalig in einer Demokratie. Solche Befehle eines Regierungschefs kennen wir bisher nur aus ausgewiesenen Diktaturen.
Kemmerich war demokratisch – auch mit den Stimmen der AfD-Fraktion – gewählt worden. Merkel beharrte jedoch darauf, dass laut CDU-Beschluss keine Mehrheiten mit der AfD gebildet werden dürften. Doch mit ihrer Einmischung hat sie eindeutig gegen alle Regeln verstoßen: Die Kanzlerin hat stets die Neutralität zu wahren. Sie darf die Bühne, die ihr ein vom Steuerzahler bezahlter Staatsbesuch liefert, nicht für Parteipolitik im Sinne ihrer CDU missbrauchen. Außerdem ließ sie ihre AfD-feindlichen Äußerungen auch noch auf Regierungsseiten im Netz verbreiten. Jetzt liegt der Fall beim Verfassungsgericht in Karlsruhe. Die AfD hat geklagt.
Die Verhandlung ist für den 21. Juli angesetzt. Wir beobachten gespannt für Sie, wie die Verfassungsrichter diese erneute Entgleisung Merkels bewerten. Kurz vor der Bundestagswahl könnte der Richterspruch zur erdrückenden Hypothek für Kanzlerkandidat Laschet werden.