Medienberichten zufolge, kritisierte Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, die Sicherheitsbehörden in Deutschland zunehmend und stellt sie unverhältnismäßig unter Generalverdacht: „Wir sehen das ja in Sicherheitsbehörden aktuell, dass es dort rechtsextremistische Gruppen gibt. Deswegen ist der andere Punkt, dafür zu sorgen, dass wir, zum Beispiel über eine Erhebung in den Sicherheitsbehörden, überhaupt mal ein Faktum darüber bekommen, wie viele rechtsextremistische Gruppen es dort gibt. Um dann auch wirklich handeln zu können“.
Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Diese Aussagen zeigen erneut die beeinträchtigte Haltung der Grünen zu unserer Polizei und dem Rechtsstaat, die dabei keine Chance auslassen, die Polizei in ein schlechtes Licht zu rücken und gesellschaftlich zu ächten. Auch in Rheinland-Pfalz haben die Grünen in regelmäßigen Abständen versucht, in Ausschüssen und Plenarsitzungen die Polizei und deren Handeln unmöglich zu machen und mit unhaltbaren Verdächtigungen zu überziehen. Mit solchen Aussagen und Unterstellungen bestärken die Grünen diejenigen Kräfte, die bereits ein gestörtes Verhältnis zu unserem Staat und unserer Polizei haben und befördern letztlich die gefährliche Entwicklung einer massiven Zunahme der Gewalt gegen Polizeibeamte, die derzeit konstant ansteigt. Es ist mir nach wie vor schleierhaft, dass solchen Polizeifeinden wie die Grünen in der Öffentlichkeit und medial noch Gehör geschenkt wird. Wer grün wählt, wählt die innere Sicherheit in Deutschland ab.“
Peter Stuhlfauth, polizei- und rechtspolitischer Sprecher: „Frau Baerbock versucht hier mittels eines aggressiven zwiespältigen Auftretens die Polizei unter Generalverdacht zu stellen, womit sie ihr verzerrtes Weltbild offenlegt und gleichzeitig bescheinigt, dass eine Partei wie die Grünen nicht in eine Regierungsverantwortung gehören. Es ist eine bodenlose Frechheit einer kompletten Berufsgruppe, die laut repräsentativen Umfragen ein sehr hohes Ansehen in der Bevölkerung genießt, Rechtsextremismus zu unterstellen. Ein Polizeibeamter veranlasst keine Maßnahme gegen eine Person aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer religiösen Zugehörigkeit oder ihrer Herkunft, sondern aufgrund ihres Verhaltens. Unsere Polizei duldet in ihren Reihen kein extremistisches Gedankengut und zieht die erforderlichen dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen, falls derartiges Gedankengut festgestellt werden sollte. Die Polizei verfügt über eine funktionierende Dienstaufsicht, um im Einzelfall auftretende extremistische Tendenzen zu erkennen und disziplinarisch zu ahnden.“
Dr. Bollinger und Peter Stuhlfauth abschließend: „Wir als AfD-Landtagsfraktion stehen weiter hinter unserer Polizei und setzen uns weiter dafür ein, unsere Polizei parlamentarisch und gesellschaftlich vor solchen denunziatorischen und verleumderischen Anwürfen zu schützen! Wir fordern die Grünen in Rheinland-Pfalz auf, sich von solchen Aussagen dringend zu distanzieren.“