Im Streit um die verbotene Doppelbesteuerung von Renten hat der Bundesfinanzhof heute eine wegweisende Entscheidung gefällt. Zwar wurden die Klagen zweier Rentner zurückgewiesen, da in ihren Fällen keine unzulässige Besteuerung vorgelegen habe, aber das Gericht legte erstmals fest, wie eine Doppelbesteuerung rechnerisch erfasst werden müsse. Bislang kalkulierten die Finanzämter meist so, dass der Fiskus profitierte; künftig ist das jedoch nicht mehr möglich. Wie die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsverkündung darlegte, führe das bisherige Vorgehen dazu, „dass künftige Rentnerjahrgänge in mehr Fällen von einer doppelten Besteuerung betroffen sein werden, als die Finanzverwaltung meint.“
Eine Doppelbesteuerung liegt dann vor, wenn jemand während seines Erwerbslebens mehr Rentenbeiträge aus seinem versteuerten Einkommen gezahlt hat, als er später als steuerfreie Rente erhält.
Die Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, äußert sich dazu wie folgt:
„Das Urteil des Bundesfinanzhofes ist ein steuer- und rentenpolitischer Paukenschlag. Die detaillierten Vorgaben der Richter zwingen die Bundesregierung dringend zu Gesetzesänderungen, wie sie sowohl der Bund der Steuerzahler als auch die AfD anmahnen. Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln schätzt, dass jeder, der heute erwerbstätig ist und nach 2040 eine Rente beziehen wird, nach aktueller Gesetzeslage doppelt Steuern zahlen muss. Aber auch viele Menschen, die schon früher in Rente gehen oder vor Kurzem in Rente gegangen sind, könnten von einer Doppelbesteuerung betroffen sein. Und das, obwohl Doppelbesteuerung eigentlich verboten ist!
Es kann nicht sein, dass dieser rechtswidrige Zustand noch länger fortbesteht und die notwendigen Änderungen weiterhin verschleppt werden! Ich fordere die Staatsregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für eine Reform der Einkommenssteuer sowie für ein verfassungsgemäßes Rentensystem einzusetzen.
Wer arbeitet und Steuern zahlt, darf nicht doppelt besteuert werden! Und wer bereits in Rente ist, muss davon auskömmlich leben können.“