Ein Verfassungsschutzchef kann nicht gleichzeitig Bundestagskandidat sein

Stephan Brandner MdB, stellvertretender AfD-Bundessprecher | FotoCollage: AfD

AfD wirkt:

Der Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz hat verkündet, dass er nun doch nicht als Direktkandidat für die SPD bei der Bundestagswahl im Wahlkreis 192, Ilm-Kreis-Gotha, antreten wolle. Kramer war in die Kritik geraten, nachdem er die Beobachtung der AfD Thüringen durch den Verfassungsschutz bekannt gegeben hatte – ein ganz klares Wahlkampfmanöver, um sich selbst die Chancen auf ein Direktmandat zu sichern.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender, betont, dass Kramer nicht nur als Bundestagskandidat ungeeignet sei, sondern noch viel mehr als Behördenleiter, da es ihm für diese Position nicht nur an der fachlichen Eignung fehle, sondern auch an der menschlichen.

Brandner weiter: „Kramer gesteht mit seinem Rückzug ein, dass die Beobachtung der AfD nichts als billiger Wahlkampf war und ist, für den er sich nun offenbar selbst schämt und für seine SPD, die in Thüringen an der 5-Prozent-Hürde zu scheitern droht.

Die AfD jedoch steht wie keine andere Partei auf dem Boden des Grundgesetzes.

Ich fordere Kramer auf, nun auch als Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes seinen Hut zu nehmen. Kramer hat einmal mehr bewiesen, dass es dem Verfassungsschutz nicht um den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung geht, sondern um den Schutz der Mandate von Altparteilern. Nachdem er ja bereits in FDP und CDU war und nun SPD-Mitglied ist, sollte er seine Parteienrunde vollmachen und bei Linken und Grünen eintreten.“