Die Jüdische Gemeinde und der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker (CDU) kritisieren die für den 15. Mai in Frankfurt geplante „Nakba“-Demonstration scharf und werfen den propalästinensischen Veranstaltern Antisemitismus vor. Bemerkenswert: Genau die Äußerung, die in diesem Kontext als antisemitisch wahrgenommen wird, also „freies Palästina vom Fluss bis ans Meer“, hat das Innenministerium in einer AfD-Anfrage zuvor als strafrechtlich nicht relevant angesehen.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der hessischen AfD-Landtagsfraktion, Klaus Herrmann:
„Während einer Demonstration am 3. Oktober 2020 von Migrantifa Hessen und Black Power Frankfurt fielen Äußerungen, die als antisemitisch bewertet werden. Unter anderem der Satz: ‚Palestine will be free – from the river to the sea‘. Wir haben das Innenministerium in unserer Anfrage (Dr. 20/4016) um eine Einschätzung dieses Ausrufs gebeten und es antwortete, dass die Staatsanwaltschaft hier keinen Ermittlungsbedarf wegen Volksverhetzung aufgrund mangelnden Anfangsverdachtes sehe. Wörtlich: ‚Nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft war maßgeblicher Grund für die Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen, dass sich die Hetze nicht gegen einen inländischen Teil der Bevölkerung gerichtet habe.‘ Die Hetze habe sich also gegen in Israel lebende Menschen gerichtet und nicht gegen in Deutschland lebende Juden oder Israelis.“
Herrmann weiter: „Der Ausruf ‚freies Palästina vom Fluss bis ans Meer‘, der in der Demonstrationsankündigung identisch auftaucht, ist geeignet, eine Zerschlagung Israels zu assoziieren. Insofern verstehen wir die Reaktion der Jüdischen Gemeinde. Dass allerdings das Innenministerium der Einschätzung der Staatsanwaltschaft folgt und in einem potentiellen Aufruf zur Zerschlagung Israels keine Volksverhetzung erkennt, mag juristisch korrekt sein, ist moralisch hingegen aber sehr fragwürdig.“