AfD klagt erfolgreich gegen Ausgangssperre in Hamburg

Hamburger Flagge (Symbolbild): AfD klagte erfolgreich gegen die Ausgangssperre in der Stadt / CC0-PublicDomain-Pixabay-Bernhard_Staerck

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat heute einer Klage des Vorsitzenden der AfD Hamburg, Dirk Nockemann, und seiner Stellvertreter Körner, Walczak und Wolf gegen die in Hamburg bestehende nächtliche Ausgangssperre stattgegeben. Der Senat hatte zwar eine Aufhebung der Ausgangssperre für den Mittwoch angekündigt. Das Gericht hat aber nun beschlossen, dass der Senat es bereits vor der formellen Aufhebung der Ausgangssperre sanktionsfrei dulden muss, wenn die Antragsteller mit einem negativen Corona-Test vor die Tür treten.

Dazu der Landesvorsitzende Dirk Nockemann und der stellvertretende Landesvorsitzende Krzysztof Walczak:

„Das ist ein Sieg nicht nur für die AfD, sondern für die Grundrechte aller Bürger. Uns war es wichtig, mit einer eigenen AfD-Klage ein Zeichen gegen die autoritären Auswüchse der Corona-Politik zu setzen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass pauschale Ausgangssperren und andere schwerwiegende Freiheitseinschränkungen viel zu leichtfertig vom Senat verordnet werden. Wir werden weiterhin wachsam bleiben und auch in Zukunft vor Gericht ziehen, wenn der Senat die Grenzen unserer Verfassung überschreitet.“