Ein neues Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) sorgt für Kopfschütteln: Demnach können Asylsuchende, die in einem EU-Land anerkannt wurden und dort einer vermeintlich unmenschlichen Behandlung ausgesetzt sind, sogar nach einer illegalen Einreise nach Deutschland die vollen Sozialleistungen erhalten. Es ist eine Entscheidung, die das Prinzip des Asylrechts auf den Kopf stellt. Absurd ist schon allein, dass von anderen EU-Ländern keine akzeptable Versorgung von Asylsuchenden verlangt wird, sondern das Problem stattdessen auf Deutschland ausgelagert wird. Wenn der Italiener sein asylpolitisches Zimmer nicht aufräumt, soll Deutschland als unbezahlte Putzfrau mit Minusgehalt einspringen und sich anschließend als „Nazi“ beschimpfen lassen.
Vor allem aber liegt auf der Hand, welche Sogwirkung durch ein solches juristisches Signal auszugehen droht. Illegalen Einwanderern auf aller Welt wird vermittelt, dass die Deutschen nicht nur für illegale Einwanderer, sondern auch für jegliche mutmaßlichen Versäumnisse anderer EU-Staaten aufzukommen haben. Eine solche politisch-juristische Mentalität gibt Deutschland auf.
Umso wichtiger ist es nach solchen Urteilen, zu verhindern, dass illegale Einwanderer überhaupt nach Deutschland gelangen können. Sichere Grenzen – nicht nur an den Toren der EU, sondern auch in Deutschland – sind unabdingbar. Und die Ausgabenpolitik hinsichtlich der Versorgung von Asylbewerbern muss gegenüber den Augen und Ohren der weltweiten Sozialmigration signalisieren: Wir haben nichts zu verschenken.
Welt.de: „Gericht stärkt Rechte von Flüchtlingen in Deutschland.“