Grundrechte müssen auch nach 22 Uhr gelten!

Die seit dem Wochenende geltenden Ausgangssperren in deutschen Landkreisen und kreisfreien Städte erhitzen die Gemüter – und zwar zu Recht. Was für einen Sinn ergibt es, wenn einerseits tagsüber fast keinerlei Bewegungs-Restriktionen herrschen und überfüllte S-Bahnen benutzt werden dürfen, andererseits aber ein nächtliches Spazierverbot herrscht? Ist das Coronavirus nur nachts aktiv? Doch während Krankenhäuser geschlossen werden und Pflegepersonal zurückgebaut wird, während Alten- und Pflegeheime nur unzureichend geschützt werden, soll die nächtliche Schikanierung von gesunden Bürgern allen Ernstes ein Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung sein. Ein Wahnwitz hoch zehn.

Diese Widersinnigkeit erkennen inzwischen offenbar nicht nur Schauspieler, sondern auch immer mehr normale Bürger – quer durch die politischen Lager. In Berlin kommt es zu einer nächtlichen Fahrrad-Demonstration gegen die Ausgangssperre, in Frankfurt begibt sich sogar die Antifa stramm auf AfD-Linie und demonstriert lobenswerterweise gegen die unsägliche Bevormundung der Bürger – hier mögen als Motiv freilich eher eigene Interessen und keineswegs eine wirkliche Freiheitsliebe in Frage kommen. Aber wie dem auch sei: Die Zustimmung zur Corona-Politik bröckelt, weil die Regierenden es mit ihrem irren Autoritarismus zu weit treiben – die Ausgangssperre, die jeglichen Prinzipien der Aufklärung und des demokratischen Rechtsstaats Hohn spricht, ist dafür ein Symbol.

Nordkurier.de: „Ausgangssperre ist jetzt Fall für Verfassungsrichter.“