Das Landgericht Berlin hat heute in dem Verfahren, mit dem Doris von Sayn-Wittgenstein gegen ihren Ausschluss aus der AfD geklagt hat, seine Entscheidung verkündet. Dieses erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das bedeutet: Frau von Sayn-Wittgenstein ist durch die heutige Gerichtsentscheidung nicht wieder Mitglied der AfD geworden. Ihr Parteiausschluss bleibt bestehen bis das Berufungsverfahren, das der Bundesvorstand nach Lektüre der Urteilsbegründung in jedem Fall eröffnen wird, abgeschlossen ist.
Eine Wiedereinsetzung von Doris von Sayn-Wittgenstein in ihre Mitgliedsrechte hat es heute also nicht gegeben, und dabei wird es auch am Ende des Berufungsverfahrens bleiben. Das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung nämlich nicht ausgeführt, dass der vom Bundesvorstand festgestellte Verstoß gegen die Ordnung der Partei nicht gegeben sei. Es hat die Entscheidung vielmehr allein wegen eines angeblichen formellen Verfahrensfehlers getroffen. Dieser besteht jedoch nicht, was das Kammergericht bestätigen wird, davon sind wir überzeugt.
Den Antrag auf Feststellung, dass Frau Sayn-Wittgenstein Mitglied im Landesvorstand Schleswig-Holstein ist, hat das Landgericht abgewiesen.