Heute begann in Dresden der Mordprozess gegen den IS-Terroristen Abdullah al Haj Hasan, der am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Altstadt mit einem Küchenmesser auf zwei Männer eingestochen haben soll. Der vorbestrafte Syrer habe aus Homophobie das homosexuelle Paar “als Repräsentanten einer von ihm als ‘ungläubig’ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung ausgesucht”, heißt es in der Anklage der Bundessanwaltschaft.
Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt:
„Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr klar sein musste, die von dem Syrer ausging. Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer gegen sogenannte Ungläubige aufgefordert hatte. Was muss im Merkel-Deutschland noch passieren, dass ein islamistischer Terrorist vor der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird?
Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.“