Wenn nicht mehr Leistung, sondern die politisch genehme Sprache zu besseren Bildungschancen führt, dann sollten mit Blick auf die DDR alle demokratischen Alarmglocken schrillen. Genau das passiert aber aktuell an der Universität Kassel: Ein 20-jähriger Lehramtsstudent erhielt dort Punktabzug für eine fachlich saubere Arbeit, weil er lediglich das generische Maskulinum verwendete – das bedeutet, dass beispielsweise nur von „Studenten“ und nicht politisch korrekt von „Studentinnen und Studenten“ oder “Studierenden” geschrieben wird. Die Universität rechtfertigt das unsägliche Vorgehen auf ihrer Webseite: „Im Sinne der Lehrfreiheit“ (!) stünde es „Lehrenden“ grundsätzlich frei, „die Verwendung geschlechtergerechter Sprache als ein Kriterium bei der Bewertung von Prüfungsleistungen heranzuziehen.“
Wie die Leiterin einer „Stabsstelle Gleichberechtigung“ erläutert, können Professoren „in Hausarbeiten Punkte abziehen und so eine schlechtere Note geben, wenn die Geschlechtsbezeichnungen nicht korrekt sind.“ Das müsse jedoch angekündigt und begründet werden, beschwichtigt die Gender-Funktionärin. Völlig zu Recht kündigt der Verein Deutsche Sprache an, etwaige juristische Klagen gegen diese Zustände zu unterstützen. Man werde einen entsprechenden Rechtsstreit gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht finanzieren. Wir wollen selbstverständlich hoffen, dass ein solcher Rechtsstreit erfolgreich ausgehen wird – was angesichts des Prüfungsrechts durchaus aussichtsreich erscheint. Doch wo sind wir überhaupt hingeraten, wenn solche Selbstverständlichkeiten bereits juristisch eingeklagt werden müssen?