Regierungs-Politiker wollen EU-Schulden-Union mit Grundgesetz-Änderung erzwingen!

Die sage und schreibe 750 Milliarden Euro schweren EU-Corona-Hilfen sind nichts anderes als der Weg in die Schulden-Union – so sieht es auch der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz. Kein Wunder also, dass das Bundesverfassungsgericht dem gigantischen Umverteilungsschirm vorläufig einen Riegel vorgeschoben hat. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) darf das sogenannte „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“, das man in Kurzform auch einfach „Deutschland-Abschaffungs-Gesetz“ nennen könnte, bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung nicht unterzeichnen. Doch wie reagieren die Bundesregierung und die Europäische Union? Anstatt von dem Vorhaben Abstand zu nehmen und sich zu fragen, ob es mit EU-Grundsätzen in Einklang zu bringen ist, spekulieren Berlin und Brüssel bereits über eine Verfassungsänderung, um die Corona-Hilfen über Umwege zu erzwingen.

Deutschland würde bei einer Umsetzung der EU-Corona-Hilfen – wie so häufig – einmal mehr zum Zahlmeister der Europäischen Union. So hatte bereits im vergangenen Jahr eine parlamentarische Anfrage ergeben, dass Deutschland mehr als 50 Milliarden Euro mehr in den Corona-Topf einzahlen wird, als es erhalten wird. Wir wären somit der Hauptnettozahler – dabei steht das vermeintliche Zugpferd Deutschland selber vor dem ökonomischen Offenbarungseid: Explodierende Staatsschulden, explodierende Arbeitslosigkeit, explodierende und weltweit einzigartige Energiepreise. Wenn der wirkliche Zustand Deutschlands erst sichtbar wird, dann wird es nicht mehr zu verschleiern sein: Die EU ist ein ökonomischer Scheinriese auf dem Weg nach unten.

Welt.de: „Karlsruher Blockade sorgt für Unruhe in Südeuropa.“