Die hessische AfD-Landtagsfraktion klagt gegen das Sondervermögen von 12 Milliarden Euro vor dem Hessischen Staatsgerichtshof und hat dafür Prof. Dr. iur. Karl-Albrecht Schachtschneider beauftragt. Der Name Schachtschneider ist unter anderem verbunden mit Klagen und Prozessen gegen die Maastrichter Verträge (1992/93), die Europäische Währungsunion (1998), den Eurorettungsschirm EFSF (2010 f.), die Staatsfinanzierung der EZB (2012 ff.) und zuletzt gegen das EZB-Anleihekaufprogramm PEPP sowie gegen den Wiederaufbaufonds über 750 Mrd. Euro.
Dazu Erich Heidkamp, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Wir sind froh, einen so renommierten Staats, Verwaltungs- und Wirtschaftsrechtsexperten für unsere Klage gewonnen zu haben. Schachtschneider legt in unserer Normenkontrollklage überzeugend dar, wie Verfassungs-, Vertragsrecht und Haushaltsgesetze in der EU, im Bund und auch im Land Hessen missachtet und gebrochen werden. Er stellt für das Gesetz der Landesregierung zum Sondervermögen einen Verstoß gegen die Hessische Verfassung, das Grundgesetz, aber auch gegen europäisches Recht fest.“
Heidkamp weiter: „Mit dieser Klage will die AfD-Fraktion einen Beitrag leisten, um zu einer verfassungsrechtlich einwandfreien Haushaltsführung zurückzukehren. Zur Überwindung der Folgen der aktuellen wirtschaftlichen Problematik bedarf es der mit dem GZSG beschlossenen, von der Verfassung nicht getragenen Eingriffe, in das Hessische Haushaltsrecht nicht.“