AfD-Veranstaltung konnte nach Gerichts-Entscheidung stattfinden!

Gerichtshammer (Symbolbild): Das Verwaltungsgericht Regensburg folgte der Rechtsauffassung der AfD

Am heutigen Freitag fand am Marktplatz vor dem Dr.-Max-Schwarz-Brunnen in Oberviechtach (Bayern) von 13:00 bis 14:15 Uhr eine Versammlung der AfD zum Thema „Demokratie bewahren“ statt. Das Landratsamt Schwandorf hatte die Veranstaltung an einen abgelegeneren Ort verlegen wollen. Dies wurde damit begründet, dass die Umgebung des Brunnens von Fußgängern stark frequentiert sei, weshalb dort der zur Eindämmung des Infektionsgeschehens nötige Mindestabstand nicht eingehalten werden könne. Außerdem wäre von Plakaten und anderen „Werbeträgern“ eine zu starke Ablenkung des Verkehrs ausgegangen.

Gegen diesen Bescheid hatte die AfD Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht Regensburg folgte unserer Auffassung: Einschränkungen der Versammlungsfreiheit wären nur dann zulässig, wenn die öffentliche Sicherheit konkret bedroht würde oder unmittelbare Gefahren für die Gesundheit und das Leben bestünden. Das Landratsamt dürfe „keine völlige Risikofreiheit im Sinne einer absoluten infektionsschutzrechtlichen Unbedenklichkeit“ fordern. Eine Verlegung der Versammlung stelle sich daher als „ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig“ dar.

Die Deggendorfer Abgeordnete und Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, äußert sich dazu wie folgt:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Regensburg ist eine Ohrfeige für alle, die die Versammlungsfreiheit unter dem Deckmantel von Corona-Auflagen widerrechtlich beschränken wollen. Auch in Krisenzeiten ist das Grundrecht, sich öffentlich zu versammeln, von unserer Verfassung geschützt. Das haben auch das Landratsamt Schwandorf und Landrat Thomas Ebeling (CSU) zu akzeptieren! Die durchsichtigen Versuche der Behörde, unsere Versammlung an einen Ort zu verbannen, wo sie kaum jemand wahrnimmt, wurden vom Gericht buchstäblich auseinandergenommen: Weder werde sich durch unsere Kundgebung auf dem recht weitläufigen Marktplatz die Infektionslage verschlimmern, noch würden unsere beiden Stehtische den Verkehr beeinträchtigen. Und selbst wenn dies der Fall wäre, dürften die Behörden deswegen nicht einfach unsere Versammlung verlegen, sondern müssten eher den Verkehr für eine begrenzte Zeit umleiten. Das Gericht erinnert das Landratsamt also ausdrücklich daran, dass es gerade der Sinn öffentlicher Versammlungen ist, die Bevölkerung zu erreichen.

Ich gehe davon aus, dass dieses Gerichtsurteil eine Signalwirkung für ganz Bayern haben wird, und fordere die Staatsregierung sowie die zuständigen kommunalen Behörden auf, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit endlich wieder voll und ganz zu respektieren! Corona ist kein Grund, unsere Grundrechte pauschal einzuschränken.“