Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat heute ein Urteil gefällt, das für Millionen von Arbeitnehmern Konsequenzen haben wird: Die Kurzarbeit mindert nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch den Urlaubsanspruch. Dieses Urteil ist das Ergebnis einer Klage einer Gastronomie-Mitarbeiterin, der der Arbeitgeber Urlaubstage für die Monate der Kurzarbeit gestrichen hatte. Das Landesarbeitsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Anspruch auf Urlaub voraussetze, dass gearbeitet wurde.
Der AfD-Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, Uwe Witt, teilt dazu mit:
„Das Allheilmittel von Arbeitsminister Hubertus Heil, das Kurzarbeitergeld, zeigt nach und nach sein wahres Gesicht. Nicht nur, dass betroffene Mitarbeiter das Kurzarbeitergeld nachversteuern müssen – nach Medienberichten nimmt der Fiskus allein für 2020 1,6 Milliarden Euro Steuern durch diese Nachversteuerung ein. Jetzt hat das LAG Düsseldorf die entschieden, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Urlaubstage für die Zeit der angemeldeten Kurzarbeit abziehen dürfen.
Der Arbeitnehmer erleidet durch das Instrument der Kurzarbeit nicht nur erhebliche finanzielle Einbußen, die sich in der Steuererklärung multiplizieren. Durch das heutige Urteil werden diese Menschen erneut bestraft.
Kurzarbeit im ursprünglichen Sinne, um Entlassungen zu vermeiden, wenn temporärer Auftragsmangel herrscht, ist ein vernünftiges Arbeitsmarkt-Instrument. Es allerdings als Dauerzustand zu implementieren, führt zu einer katastrophalen Entwicklung für die betroffenen Arbeitnehmer. Wieder einmal trägt die arbeitende Bevölkerung die Konsequenzen des desolaten Corona-Missmanagements der Merkel-Regierung.
Das einzige Mittel gegen die Folgen der Kurzarbeit fordert die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag schon lange: ein sofortiges Ende des Lockdowns.“