Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert im Bereich des politischen Extremismus fast ausschließlich rechtsextremistisches Gedankengut. Gerade einmal zwei Prozent der indizierten politischen Inhalte sind linksextremistischer Natur. Trotz dieser ungewöhnlichen Differenz sieht die Bundesregierung jedoch kein Aufklärungsdefizit bei ihrer Arbeit. Die Indizierung durch die BPjM hat bei Druckmedien ein Veröffentlichungsverbot zur Folge, während betroffene Internetangebote von allen deutschen Suchmaschinen entfernt werden.
Diese Angaben ergeben sich aus den hauseigenen Veröffentlichungen der Behörde in Verbindung mit einer Anfrage des medienpolitischen Sprechers der AfD-Bundestagsfraktion, Martin E. Renner:
„Im Windschatten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hat sich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einem echten Verdachtsfall eines weiteren staatlichen Zensurmittels entwickelt. Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes hat die Behörde das Indizierungsspektrum anscheinend auf politisch nicht konforme Medienangebote ausgeweitet.
Detaillierte Angaben zum Ausmaß der Zensur sind derzeit leider noch nicht möglich, da die Bundesregierung im Widerspruch zum parlamentarischen Fragerecht die Auskunft faktisch verweigert. Während Anfragen anderer Parteien zu jugendgefährdenden rechtsextremistischen Inhalten regelmäßig beantwortet werden, weist sie Nachfragen der AfD-Fraktion zu konkreten indizierten Medien aus dem linksextremistischen Bereich mit Verweis auf das Jugendschutzgesetz ab. Eine aussagekräftige Antwort, wieso linksextremistische Inhalte bei der Bundesprüfstelle kaum eine Rolle spielen, bleibt sie schuldig.
Wir werden unserer parlamentarischen Kontrollfunktion als größter Oppositionspartei nachkommen und der zweifelhaften Spruchpraxis der Jugendschutzbehörde nachgehen – bis Klarheit über ihre politische Neutralität herrscht. Nach dem Bundesamt für Verfassungsschutz droht eine weitere Bundesbehörde der politischen Instrumentalisierung zum Opfer zu fallen.“