Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag kritisiert die Überlegungen von Linken, SPD, Grünen und CDU, Änderungen der Thüringer Verfassung in Bezug auf die Auflösung des Landtags und vorgezogene Neuwahlen durchzuführen. Mit der Änderung der Thüringer Verfassung wollen die genannten Parteien die Wahlperiode verkürzen, um so einer Auflösung des Landtags zu entgehen.
Stefan Möller, stellvertretender Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Die regierungstragenden Fraktionen scheinen die Verfassung zunehmend als Spielwiese für gemeinsame machtpolitische Winkelzüge zu entdecken. Wer das Parlament für vorgezogene Neuwahlen im September auflösen möchte, sollte wenigstens so dringende Gründe dafür haben, dass die eigenen Urlaubswünsche keine Rolle spielen. Ansonsten wird der politische Missbrauch dieses verfassungsrechtlichen Notfallinstrumentes nur umso offenkundiger. Das Wahlversammlungen in die Ferienzeit von Abgeordneten fallen, stellt keinen Grund für eine Verfassungsänderung dar.“