Thüringen: „Kinderrechte“ in der Verfassung dienen nicht dem Kindeswohl

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Das Wort „Kinderrechte“ klingt erst einmal positiv und legt Rechte nahe, gegen die kaum jemand etwas haben kann. Doch die Menschenrechte sind bereits in der Verfassung festgeschrieben und gelten auch für Kinder. Wenn also die Linksfraktionen von SPD, Grünen und „Die Linke“ planen, sogenannte „Kinderrechte“ in die Thüringer Verfassung aufzunehmen, dann geht es um etwas Anderes.

Der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer AfD-Landtagfraktion und Obmann der Fraktion im Verfassungsausschuss, Stefan Möller, teilt dazu mit:

„Dem Vorstoß von Linken, Grünen und der SPD zur Aufnahme von Kinderrechten in die Thüringer Verfassung erteilt die AfD-Fraktion eine deutliche Absage. Anders als behauptet, dient der zu diskutierende Entwurf nicht dem Kindeswohl, sondern zielt auf erweiterte Eingriffsbefugnisse des Staates in die Erziehung von Kindern ab. Das bisher durch die Verfassung besonders geschützte Erziehungsrecht der Eltern und der Schutz der Familie vor staatlichen Eingriffen soll zu diesem Zweck durch vermeintlich wohlklingende „Kinderrechte“ eingeschränkt werden. Rot-Rot-Grün beschreitet damit allen Schutzbehauptungen zum Trotz einen Weg, der zum Standardrepertoire der totalitären deutschen Regime des 20. Jahrhunderts zählte.

Nicht zuletzt offenbaren die Vielzahl der rot-rot-grünen Verfassungsänderungsversuche neben den diesjährigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs eine besondere Thüringer Kuriosität: Ausgerechnet die selbst ernannten „Demokraten“ haben ein offenkundiges Problem mit der derzeitigen Thüringer Verfassung, die mit breiter Mehrheit vom Volk legitimiert wurde.“