Corona darf nicht zur Isolation von Behinderten führen!

Frank Brodehl, MdL,AfD-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein, FotoAfD/Schleswig-Holsteinischer-Landtag

Behinderte gehören zu den Bevölkerungsgruppen, die unter einer falschen Corona-Politik besonders stark leiden. In Schleswig-Holstein diskutierte deshalb der Landtag unter anderem über die Problematik, dass Wohnstätten für Behinderte wochen- oder monatelang abgeriegelt waren. Bewohner und Angehörigen durften sich nicht besuchen, was natürlich zu einer starken Belastung der Betroffenen führte. Die AfD-Fraktion setzte sich mit einem Antrag (Drucksache 19/2341) gegen eine Wiederholung dieses untragbaren Zustands ein.

Der behindertenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein, Dr. Frank Brodehl, mahnt in seiner Landtagsrede zu dieser Thematik vor einer Wiederholung von Fehlern:

„Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Zeit des Corona-Lockdowns haben die meisten von uns belastend empfunden – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich der Lockdown aber für viele Menschen mit einer Behinderung, vor allem für Bewohner von speziellen Wohnheimen gravierend negativ ausgewirkt: Sie durften bis zum Ende des Lockdowns am 29.6. keinen Kontakt zu Außenstehenden, also auch nicht zu ihren Angehörigen haben – es herrschte ein striktes Betretungsverbot. Wenn sie in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt waren, wurden sie zudem in den Zwangsurlaub versetzt. Beides zusammengenommen bedeutete für sie eine nahezu vollständige Isolation von den Menschen die ihnen vertraut und wichtig sind; eine Isolation, die ohne jede Übertreibung unmenschliche Züge getragen hat. Damit sich derartige Zustände nicht wiederholen können, fordern wir die Landesregierung auf sicherzustellen, dass in den Wohn- und Arbeitsstätten für Menschen mit einer Behinderung Schutz- und Besuchskonzepte vorhanden sind, die

  • natürlich Schutz vor möglichen Infektionen gewährleisten sollen,
  • die aber zugleich eine bestmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung sicherstellen
  • und die vor allem rechtssicher sind.

Sicherlich gibt es in diesem Haus keinen Dissens darüber, dass sich pauschale Betretungsverbote von Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung nicht wiederholen dürfen. Sie waren seinerzeit der Angst geschuldet, denn damals war ja noch viel weniger über die Auswirkungen des Coronavirus bekannt als heute. Dem vermeintlichen oder tatsächlichen Schutz der Bewohner wurden die Möglichkeiten auf Teilhabe und Selbstbestimmung klar untergeordnet. Die Folgen und Auswirkungen, die dies für die Betroffenen und ihre Angehörigen hatte, stehen in keinem Verhältnis:

Ähnlich wie in Alten- und Pflegeheimen sind in den Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung Bewohner vereinsamt, einigen konnte man zudem nicht klar machen, warum sie keinen Kontakt mehr zu Angehörigen haben durften, warum sie keinen Besuch empfangen durften und warum sie nicht mehr in ihre Werkstatt oder in ihre Tagesförderstätte durften.

Für sehr viele von ihnen fielen notwendige Therapien aus. Und das gleiche traf natürlich auch auf ‚Fahrten ins Blaue‘ oder sonstige Freizeitaktivitäten zu. Diese weitreichenden Entscheidungen mussten von den Verantwortlichen unter einem enormen Druck getroffen werden – und niemand von uns würde den Entscheidungsträgern vorwerfen, dass sie zunächst einmal für die harte Gangart entschieden haben – eine Infektionswelle in den Einrichtungen hätte fatale und unverantwortbare Folgen haben können.

Auf der anderen Seite des Dilemmas steht aber, dass die getroffenen Einschnitte über die Köpfe der Bewohner hinweggefällt worden sind, die Selbstbestimmung und auch die Würde der Betroffenen sind also in einem hohen Maß verletzt worden. Die Aufgabe der Politik kann es jetzt nur sein, eine Antwort auf dieses Dilemma zu finden, das bei möglicherweise kommenden Corona-Wellen oder vergleichbaren Epidemien wiederauftauchen wird: Schutz und Fürsorge einerseits, Selbstbestimmung und Partizipation andererseits.

Ziel ist es, gemeinsam mit den Behindertenbeauftragten auf Landes- und kommunaler Ebene und natürlich mit Werkstatträten Konzepte zu entwickeln, die beides vereinen und die vor allem rechtssicher sind. Bestandteile dieser Konzepte würden etwa ein Besuchsmanagement sein oder die Festlegung von Standards für alternative Beschäftigungstherapien. Natürlich gibt es derartige Konzepte an den Einrichtungen inzwischen – was aber für die Zukunft abgesichert sein muss, ist, dass diese in einem Worst-Case-Szenario auch noch greifen! Oder anders ausgedrückt, dass die vereinbarten Regelungen nicht Gefahr laufen, durch die Infektionsschutzvorgaben ausgehebelt zu werden.

Meine Damen und Herren, auch für viele Kinder mit einer Behinderung waren die Coronamaßnahmen vergleichbar einschneidend: Die Folgen davon, dass sie von heute auf morgen von den für ihre Entwicklung enorm wichtigen Frühförderangeboten abgeschnitten waren, zeigen sich erst nach und nach – und wären vielleicht doch zu vermeiden gewesen. Auch hier gilt es, dass gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren Konzepte entwickelt werden müssen, die eine Wiederholung ausschließen. Über einen genauen Fahrplan sollten wir uns im Sozialausschuss unterhalten. Ich bitte um Überweisung unseres Antrags, denn der Alternativantrag, schön, dass Sie noch nachgelegt haben, bezieht die Frühförderung nicht mit ein.

Den Antrag der SPD lehnen wir ab; bürokratisch, kostenintensiv und vor allem unpragmatisch. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“