Deutschland gilt als Paradies für Geldwäsche: Bis 2009 gab es in den Ländern nicht einmal geldwäscherechtlichen Aufsichtsbehörden!
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Finanzausschusses, Kay Gottschalk, unterstreicht die Forderung der AfD-Fraktion an die Bundesregierung, endlich die Grundlagen dafür zu schaffen, dass der Geldwäsche in Deutschland entschlossen der Kampf angesagt werden kann. Dass dies bisher nicht möglich ist, zeige die Unfähig- bzw. Unwilligkeit der bisherigen Regierungen:
„Ausnahmsweise zwingt uns die EU zu einer Gesetzesänderung, die längst überfällig war. Schließlich hinkt Deutschland bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäsche bekanntlich meilenweit anderen Ländern hinterher. Unter Fachleuten gilt Deutschland als Paradies für Geldwäsche. Die FIU ist eins von vielen Beispielen, die mangels Arbeitsfähigkeit dazu beiträgt, dass das Geschäft der Geldwäscher hierzulande floriert. Den Straftatbestand der Geldwäsche gibt es in Deutschland erst seit 1993, auch hier kam der Anstoß aus Brüssel mit der ersten Europäischen Geldwäscherichtlinie. Die deutschen Regierungen waren nie sonderlich an der Bekämpfung interessiert und so gab es bis Ende 2009 in den Bundesländern keine funktionierenden geldwäscherechtlichen Aufsichtsbehörden, obwohl diese schon im Geldwäschegesetz von 1993 vorgesehen waren. Dies hatte zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren bei der EU zur Folge. Auf einen Sinneswandel bei der derzeitigen Groko können wir nicht hoffen, bei dem derzeitigen Zustand der Bafin und der FIU, sowie einem Finanzminister Scholz, der selbst Großskandale wie Wirecard noch schön redet. Daher ist das neue Gesetz eine gute Waffe, die aber leider nur sehr selten zum Einsatz kommen wird.“
Erst nachdem die EU bzgl. der Bekämpfung von Geldwäsche immer mehr Druck auf Deutschland ausübt, kommt die Bundesregierung in die Gänge. Das Bundesjustizministerium hat im August 2020 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche veröffentlicht. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um.