Dass rechtsfreie Räume für Linksextremisten geduldet werden, gehört in der deutschen Hauptstadt seit Jahren zur traurigen Normalität. Doch ein neuer Linksextremismus-Skandal in Berlin schlägt nun dem Fass den Boden aus! Nach einem brutalen Angriff auf den Hausverwalter des teilbesetzten Hauses Rigaer Straße 94 und dessen Anwalt durften die Polizisten nicht sofort das Autonomen-Gebäude durchsuchen und die Straftäter auch nicht verfolgen. Sie warteten brav vor der Tür während die Angreifer sich aus dem Staub machen konnten. Hausverwalter und Anwalt haben deshalb eine Strafanzeige gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik wegen Strafvereitelung im Amt erstattet (§ 258a StGB).
Hintergrund ist eine skandalöse Anordnung der Polizeipräsidentin mit dem Titel „Entscheidungsvorbehalt zum gewaltsamen Eindringen in linke Szeneobjekte“. Danach müssen Polizisten vor dem Betreten von Gebäuden, die von Linksextremen genutzt werden, zunächst in der Polizeizentrale um Erlaubnis fragen – im Falle von Durchsuchungen muss sogar die Polizeipräsidentin höchstpersönlich gefragt werden. „Wenn wir in die Häuser rein wollen, müssen wir erstmal telefonieren“, so ein Polizist, der unerkannt bleiben möchte. Bis dahin seien die Kriminellen über alle Berge. Unfassbar: Eine derartige Anordnung der Polizeipräsidentin gibt es explizit nur für den Bereich des Linksextremismus.
Die Polizeipräsidentin schafft damit eigenmächtig ein politisches Gesinnungsrecht, bei dem den Polizeibeamten je nach Gesinnung des Straftäters unterschiedliche Rechte zukommen. Solche Zustände wie in einer Bananenrepublik sind bei einem Senat mit Beteiligung der linksextremen SED-Erben freilich nicht verwunderlich. Es ist dringend an der Zeit, dass die AfD weiter gestärkt wird, damit diesen Zuständen endlich ein Riegel vorgeschoben wird!
„RBB24“: Anzeige gegen Geisel und Slowik wegen Strafvereitelung im Amt.