AfD-Fraktion Hessen fordert deutlich härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten

Klaus Herrmann MdL, Landessprecher der AfD-Hessen und Mitglied des Hessischen Landtags, FotoAfD/Pixabay fsHH 2460204, CC0-Pixabay

Die Polizei muss auf Hinterhalte gezielt vorbereitet und ausgerüstet werden – auch mit Tasern und Gummigeschossen.

Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert in ihrer Aktuellen Stunde „Angriffe auf Polizei- und Einsatzkräfte in Hessen“, dass Angriffe auf Polizisten deutlich härter bestraft werden. Die Mindeststrafe für Angriffe auf Einsatzkräfte solle ein Jahr Freiheitsstrafe betragen.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Hessen, Klaus Herrmann, befürwortet auch den Einsatz neuer Technik, um den Schutz der Polizeibeamten zu erhöhen:

„Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach am 18. Februar zur Sicherheitslage in Hessen von einem erfolgreichen Start in ein sicheres Jahrzehnt und sagte, Hessen sei ein sicheres Land. Die traurige Realität sieht anders aus, wie die erschreckenden Angriffe auf Einsatzkräfte in Dietzenbach zeigen.“

In Dietzenbach wurden ein Bagger sowie Mülltonnen in Brand gesteckt, um Einsatzkräfte in einen Hinterhalt zu locken. Anschließend wurden Polizeikräfte und Feuerwehrleute von rund 50 Angreifern mit Steinen beworfen und in eine zweistündige Straßenschlacht verwickelt. „Wir sehen die Gefahr, dass Hessen auf ähnliche Verhältnisse wie in den Pariser Vorstädten zusteuern könnte. Die dramatischen Ereignisse in Stuttgart, bei dem es sogar zu Plünderungen kam, müssen als warnendes Beispiel wahrgenommen werden“, sagt Herrmann und ergänzt: „Allein in 2019 wurden über 4.000 Polizeibeamte Opfer von Angriffen.“

Er fordert, die Polizeikräfte zukünftig auf solche Hinterhalte gezielt vorzubereiten und speziell für solche Fälle auszurüsten. Denn schon der nächste Vorfall könne weniger glimpflich ablaufen. Auch auf Taser und gummigeschosstaugliche Waffen müssten die Beamten bei solchen Einsätzen zurückgreifen können. „Die Mindeststrafe für Angriffe auf Einsatzkräfte muss ein Jahr Freiheitsstrafe betragen, Geldstrafen müssen der Vergangenheit angehören.“