Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge häufig weder unbegleitet noch auffindbar

Matthias Joa MdL, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, FotoAfD

Antwort des Integrationsministeriums Rheinland-Pfalz auf Anfrage der AfD-Fraktion zeigt die Absurdität im Umgang mit UMA.

Die Antwort des Integrationsministeriums Rheinland-Pfalz am 8. Juni 2020 auf Anfragen der AfD-Landtagsfraktion (Drs. 17/11755 und Drs. 17/11756) zur Einreise und zum Aufenthalt von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) bringt das Versagen von Regierungsseite und Behörden an Licht. Nach der vorliegenden offiziellen Auskunft von Ministeriumsseite sind zirka ein Drittel der rechtlich als ‚unbegleitet‘ geltenden minderjährigen Flüchtlinge 2019 tatsächlich nicht alleine, sondern zusammen mit Begleitpersonen eingereist. Dabei handelte es sich laut Auskunft des Integrationsministeriums um Geschwister oder Verwandte, aber auch um Bekannte der Minderjährigen.

Für den migrationspolitischen Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Matthias Joa, bestätigt sich damit der Verdacht, dass viele dieser UMA gezielt mit Personen aus ihrem unmittelbaren Heimatumfeld auf die Reise nach Deutschland geschickt wurden, um hier anschließend als Ankerpersonen für den Familiennachzug zu dienen. Die Behörden müssten diesem von der AfD schon seit langem kritisierten Umstand endlich Rechnung tragen, so Joa:

„Solchen Schleuserpraktiken muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Auch das nun erwiesene Verschwinden zahlreicher UMA aus der Jugendhilfeobhut ist vor diesem Hintergrund bezeichnend. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die jugendlichen Flüchtlinge zu eben jenen Verwandten oder Bekannten ziehen, mit denen sie ohnehin eingereist sind. In all diesen Fällen wird der besondere jugendhilferechtliche Schutz für elternlose Kinder ad absurdum geführt, wodurch erst recht falsche Migrationsanreize entstehen. Deshalb darf es insbesondere nach dem Abtauchen keinen Familiennachzug mehr geben. Wenn abgetauchte UMA plötzlich bei Angehörigen leben, sollte außerdem immer ein sofortiges Ende der Jugendhilfemaßnahmen geprüft werden.“