Wenn SPD-, GRÜNE-, CDU- und LINKE-Fraktionen in der Corona-Zeit die eigenen Taschen füllen, ist das ein falsches Signal zur falschen Zeit.
Die Bürgerschaftsfraktionen der etablierten Parteien bereiten einen interfraktionellen Antrag vor, um den Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft mehr Geld zu sichern. Dies ging aus einem informellen Treffen hervor, an dem auch die AfD-Fraktion teilgenommen hatte. An der Erarbeitung der konkreten Inhalte war die AfD-Fraktion nicht eingebunden. Die AfD-Fraktion kritisiert das Vorgehen und fordert in einem Brief die Fraktionsspitzen und die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) auf, die Initiative zu überdenken. Hauptkritikpunkt der AfD-Abgeordneten ist, dass es angesichts der finanziellen Herausforderungen infolge der Corona-Krise überhaupt nicht angebracht sei, wenn mehr Geld für die Arbeit der Fraktionen ausgegeben wird.
Die Vorsitzenden der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf, hoffen, dass sich die anderen Fraktionen der Forderung aus Reihen der AfD anschließen werden, auch wenn das aufgrund früherer Erfahrungen als eher unwahrscheinlich erscheint:
„SPD, Grüne, CDU und Linkspartei wollen sich die Taschen voll machen und das trotz Coronakrise. Das ist ein falsches Signal zur ganz falschen Zeit. Die Altparteien machen sich den Staat immer mehr zur Beute. Die AfD-Fraktion macht dabei nicht mit und steht immer auf der Seite der Steuerzahler und der Bürger. Dieses Verhalten ist für den Normalbürger nicht nachvollziehbar und in Zeiten der Coronakrise zutiefst unanständig und unsolidarisch. Darüber hinaus ist es ein weiterer durchschaubarer Versuch, die AfD-Fraktion zu benachteiligen und undemokratisch auszugrenzen.“
Als Ergebnis des informellen Treffens ist festzuhalten, dass die Regierungsfraktionen eine pauschale Anhebung der finanziellen Mittel um 150 Euro im Monat und pro Abgeordneten zusätzlich erhalten sollen. Die Oppositionsfraktionen sollen 450 Euro im Monat und pro Abgeordneten zusätzlich erhalten. Zudem soll das Abgeordnetengesetz dahingehend geändert werden, dass die Mindestanzahl von Abgeordneten, die für die Auszahlung der Funktionszulage des stellvertretenden Fraktionsvorsitzendens notwendig sind, gesenkt werden. Bislang lag die Grenze bei 20 Abgeordneten. Diese Grenze soll soweit gesenkt werden, dass die Fraktionen der CDU und der LINKEN davon profitieren könnten. Die AfD-Fraktion soll natürlich leer ausgehen. Außerdem sollen diese Änderungen laut Vorschlag der CDU-Fraktion rückwirkend gelten.
Die AfD-Fraktion wird diesen Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNE, CDU und LINKEN nicht mittragen und in aller Schärfe ablehnen.